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Justizvollzug

Wissenswertes über den Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen

Im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen sitzen zur Zeit rd. 18.000 Gefangene ein. Die Gefangenen sind in 37 selbständigen Justizvollzugsanstalten mit 10 angeschlossenen Zweiganstalten und weiteren 23 Außenstellen bzw. Hafthäusern untergebracht, die über eine Belegungsfähigkeit von insgesamt 18.446 Haftplätzen verfügen. Von diesen entfallen 17.440 Plätze auf den Männervollzug und 1.006 Plätze auf den Frauenvollzug.

Im offenen Vollzug stehen davon 4.364 Plätze (rund 24 %) zur Verfügung. Die erwachsenen Strafgefangenen bilden mit etwa 2/3 der Gesamtbelegung den größten Belegungsanteil im Justizvollzug.

Rund 16 % der Gefangenen befinden sich in Untersuchungshaft, 8,5 % der Gefangenen im Jugendstrafvollzug. Etwa 5,6 % aller Inhaftierten sind Frauen. Rund 130 männliche Inhaftierte befinden sich in besonderen Abteilungen der nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten in Sicherungsverwahrung.

Jugendstrafrecht
Während sich die Höhe der Strafe bei Erwachsenen nach der Schuld des Täters richtet, steht im Jugendstrafrecht fast ausschließlich die Erziehung im Vordergrund.

Jugendarrest
Jugendarrest ist eine besondere Form der Freiheitsentziehung für Jugendliche und Heranwachsende, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden.

Weitere Informationen externer Link, öffnet neues Browserfenster
zum Justizvollzug u. a. mit den Themen Gefangenenarbeit, Ausländer im Strafvollzug und Sicherungsverwahrung.

© Justizministerium Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf